Grillkota Genehmigung Baden Württemberg?

Erik H.

Grillkota Genehmigung Baden Württemberg?

Beitrag von Erik H. »

Hey,
in unseren Garten möchten wir eine Grillhüte bzw. Grillkota bauen. Zuvor möchten wir aber abklaren, ob eine Genehmigung für die Grillkota notwendig ist. Wir wohnen in Baden Württemberg. Danke!
Benutzeravatar
Biersauna.de
Site Admin
Beiträge: 59
Registriert: 4. Jul 2016, 19:39

Re: Grillkota Genehmigung Baden Württemberg?

Beitrag von Biersauna.de »

Hallo Erik,

bei einer Grillkota ist bei einer Genehmigung genau das selbe zu beachten, wie bei einer Fasssauna mit Holzofen.
Sobald eine Feuerstätte im Haus ist, muss immer eine Genehmigung vom Bauamt erfolgen. Hier greift die Regel mit dem genehmigungsfreien Bauen bis zur einer bestimmten Volumengröße nicht.
Bitte beachten Sie auch noch die spezielle Auflagen von Ihrer Gemeinde, welche wir natürlich nicht wissen.

Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Benutzeravatar
Biersauna.de
Site Admin
Beiträge: 59
Registriert: 4. Jul 2016, 19:39

Re: Grillkota Genehmigung Baden Württemberg?

Beitrag von Biersauna.de »

Da viele Fragen bereits bei uns eingegangen sind, ob bei einer Grillkota eine Genehmigung von dem zuständigen Schornsteinfeger notwendig ist, möchten wir hier sehr gerne ein wenig Klarheit in das Licht bringen. Bei einer Grillkota handelt es sich in der Regel um einen geschlossenen Raum, welcher eine Grillanlage beinhaltet.
Bei geschlossenen Räumen wird in der Regel immer eine Genehmigung vom Schornsteinfeger notwendig, da hier eine erhöhte Gefahr für Menschenleben besteht. Der Schornsteinfeger übernimmt eine wichtige Rolle zum Kontrollieren, ob die Abgaswerte im grünen Bereich liegen und ob keine Brandgefahr besteht. Eine Grillkota ist also nichts anderes, wie ein geschlossener Raum wie z. B. in einem Wohnhaus und somit beim Schornsteinfeger genehmigungspflichtig. In diversen anderen Foren und Blog-Einträge ist zu lesen, dass keine Genehmigung vom Schornsteinfeger erforderlich ist, weil es sich ja bei der Grillanlage in der Kota um ein offenen Schachtsystem, ähnlich wie bei einem gewöhnlichen Grill unter Freiluft, handelt. Eine Grillanlage unter Freiluft ist aber nicht mit einer Grillanlage im geschlossenen Raum gleichzusetzten! Deshalb kommt man um eine Freigabe bzw. Genehmigung vom Schornsteinfeger nicht herum.
Antworten