Baugenehmigung für ein Saunahaus erforderlich?

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Baugenehmigung für ein Saunahaus erforderlich?

Beitrag von Biersauna.de »

Für ein Saunahaus gelten dieselben Vorschriften wie für eine Fasssauna oder jede andere Gartensauna.
Zuerst kommt es immer auf das Volumen von der Sauna an. Jedes Bundesland hat andere Vorgaben. Z. B. gibt es in Baden-Württemberg eine Vorschrift, dass bis zum einer Volumengröße von 40 m³ im Innenbereich (= erschlossenes Baugebiet) und 20 m³ im Außenbereich ein Haus oder eine Hütte ohne Genehmigung aufgestellt werden kann, wenn andere Parameter eingehalten werden. So ein anderer Parameter ist zum Beispiel der Grenzabstand zum Nachbargrundstück. Auch hier wieder das Beispiel Baden-Württemberg: Dort wird ein Grenzabstand von 2 bis 2,5 m verlangt und die Bebauung darf nicht länger als 9 m sein. Von jeder Gemeine können aber immer noch eigene Vorschriften auferlegt werden, welche z. B. im Bebauungsplan niedergeschrieben sind.

Eine Baugenehmigung ist auf jeden Fall erforderlich, wenn Sie vorhaben, die Sauna mit einem Holzofen oder Gasofen zu beheizen. Hier gelten viel strengere Auflagen und ein genehmigiungsfreies Bauen ist somit ausgeschlossen. Denn, Holzofen oder Gasofen, gelten gesetzlich als Feuerstätten und Feuerstätten sind i. d. R. immer genehmigungspflichtig.

Zudem sollten Sie auch im Vorfeld bei einer Beheizung mit Holz oder Gas Ihren Schornsteinfeger fragen.
Ein Schornsteinfeger muss nämlich in dem Fall Ihre Anlage (Feuerstättenschau) abnehmen, da es sich bei ein Saunahaus um Heizen in einer Räumlichkeit handelt, was wiederum zum Aufgabenbereich des Fegers gehört.
Ganz pauschal kann gesagt werden, wenn der Abstand der Schornsteinanlage der Sauna bis zu einem bewohnten Raum mit zu öffnendem Fenster weniger als 15 Meter beträgt, dann ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass der Schornsteinfeger Ihre Anlage abnimmt. In dem Fall müsste womöglich das Abgasrohr oder der Schornstein verlängert werden, damit die Abgase über dem bewohnten Raum im Außenbereich hinwegsteigt. Praktisch ist aber so eine Verlängerung kaum umsetzbar, da sonst der Schornstein stark an Stabilität verliert und die Vorgaben für die Windlast wohl nicht mehr eingehalten werden können.

Fazit: Bevor Sie Ihre eigene Sauna im Garten verwirklichen möchten, raten wir Ihnen, sich zuerst an Ihr zuständiges Bauamt und evtl. an Ihren Bezirksschornsteinfeger zu wenden. Das erspart viel Ärger im Nachhinein, wenn Ihre Sauna bereits schon stehen sollte.
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Re: Baugenehmigung für ein Saunahaus erforderlich?

Beitrag von Biersauna.de »

Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, ob für Ihr Bauvorhaben einer Gartensauna eine Genehmigung erforderlich ist,
haben wir für Sie eine Übersicht über alle Bundesländer erstellt:
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Bundesland/WohnortGenehmigungsfrei (Innenbereich)Genehmigungsfrei (Außenbereich)
Baden-Württembergbis 40 m³ Brutto-Rauminhaltbis 20 m³
Bayernbis 75m³meistens nur mit Genehmigung
Berlinbis 10 m² Grundflächenur mit Genehmigung
Brandenburgbis 75 m³nur mit Genehmigung
Bremenunterschiedlichsehr begrezent - oft Genehmigung erforderlich
Hamburgbis 30 m³meist Genehmigung erforderlich
Hessenbis 30 m³nur mit Genehmigung
Mecklenburg-Vorpommernbis 10 m² Grundflächein vielen Fällen Genehmigung notwendig
Niedersachsenbis 40 m³bis 20 m³
Nordrhein-Westfalen (NRW)bis 30m³in vielen Fällen Genehmigung notwendig
Rheinland-Pfalzbis 50 m³ im Baugebietbis 10 m³
Saarlandbis 10 m² Grundflächenur mit Genehmigung
Sachsenbis 10 m² Grundflächehäufig Genehmigung erforderlich
Sachsen-Anhaltbis 10 m² Grundflächemeistens nur mit Genehmigung
Schleswig-Holsteinbis 30 m³bis 10 m³
Thüringenbis 10 m² Grundflächenur mit Genehmigung
Wichtige Hinweise:
"Genehmigungsfrei“ heißt nicht immer, dass keine Meldung beim Bauamt nötig ist, in manchen Fällen muss das Bauvorhaben trotzdem angezeigt werden.
• Wenn die Sauna eine Feuerstätte haben soll (z. B. Holzofen, Gasofen), so ist in der Regel immer eine Genehmigung erforderlich-> gilt aber nicht bei Elektroofen!
• Auch Grenzabstände (z. B. 3 Meter zum Nachbargrundstück) können eine Rolle spielen!
Die Tabelle dient nur als Orientierung - es können Abweichungen in den Landesbauordnungen oder lokalen Bebauungsplänen geben.
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